Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für internationale Printmedien

Grundsätzliche rechtliche Bestimmungen

 

Inhalte von internationalen Medienbeobachtungen sind grundsätzlich nur für den internen Gebrauch vorgesehen. Soweit möglich, übernehmen wir in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnerfirmen das Lizenzmanagement und dessen Abwicklung vor Ort. Einige Lizenzgeber*innen bestehen jedoch auf einen direkten Kontakt bzw. Vertragsabschluss mit den Endkund*innen. Die länderspezifischen Konditionen sind nachfolgend aufgelistet. Informationen zu eventuellen Lizenzkosten entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Lizenzgeber*innen.

Ausführliche rechtliche Bestimmungen

 

Deutschland

Die digitale Lieferung und Bereitstellung von Beiträgen aus deutschen Printmedien in ARGUSavenue ist für bis zu drei Nutzer*innen lizenziert. Bei vier bis zehn Nutzer*innen müssen Endkund*innen ausserhalb Deutschlands vor Auftragsbeginn über dieses Formular  die Willenserklärung der deutschen Lizenzagentur PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG sowie die damit einhergehenden Bedingungen akzeptieren. Bei mehr als zehn Nutzer*innen benötigen Endkund*innen einen Direktvertrag mit der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG. In dem Fall werden die Lizenzgebühren direkt zwischen der PMG und den Endkund*innen abgerechnet.

 

Österreich

Bei Lieferungen aus Österreich sind nur bis zu zehn Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Content-Lieferant*innen erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden.

 

Vereinigtes Königreich (UK) und Republik Irland (ROI)

Für die digitale Lieferung und/oder eine Bereitstellung der Ergebnisse als Link in ARGUSavenue ist eine Endnutzer-Lizenzvereinbarung mit der lokalen Lizenzagentur NLA erforderlich:
https://www.nlamediaaccess.com/end-user-licence-agreement-eula/
Die Lizenzierung der Artikel erfolgt je nach Anzahl der Nutzer*innen über ARGUS DATA INSIGHTS. Kund*innen mit Sitz im Vereinigten Königreich benötigen keine Endnutzer-Lizenzvereinbarung, sondern einen direkten Lizenzvertrag mit der NLA und zusätzlich einen direkten Vertrag mit der CLA:
www.cla.co.uk
Der Reimport von Artikeln in das jeweilige Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den Lizenzgeber*innen des Herkunftslandes voraus.

 

Frankreich

Bei Lieferungen aus Frankreich wird nur je ein*e Nutzer*in lizenziert. Ab zwei Nutzer*innen ist ein direkter Lizenzierungsvertrag mit der lokalen Agentur CFC erforderlich:
www.cfcopies.com/

 

Spanien

Bei Lieferungen aus Spanien wird nur je ein*e Nutzer*in lizenziert. Ab zwei Nutzer*innen ist ein direkter Lizenzierungsvertrag mit der lokalen Agentur CEDRO erforderlich:
http://www.cedro.org/.
Kund*innen mit Sitz in Spanien benötigen einen direkten Vertrag mit der Lizenzagentur CEDRO. Der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den Lizenzgeber*innen des Herkunftslandes voraus.

 

Italien

Bei Lieferungen aus Italien sind bis zu zehn Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Content-Lieferant*innen erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Artikel aus «Il Sole 24 Ore» dürfen nur mit einer Extra-Vereinbarung mit dem Verlag geliefert werden.

 

Niederlande

Bei Lieferungen aus den Niederlanden sind bis zu fünf Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Content-Lieferant*innen erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Für die digitale Lieferung und/oder eine Bereitstellung der Ergebnisse als Link in ARGUSavenue ist eine Endnutzer-Lizenzvereinbarung mit der lokalen Lizenzagentur ArtikelPro erforderlich:
https://www.mediainfogroep.nl/license-agreement/
Der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den Lizenzgeber*innen des Herkunftslandes voraus.

 

Belgien

Für bis zu drei Nutzer*innen dürfen Artikel aus Belgien direkt von lokalen Content-Lieferant*innen an ARGUS DATA INSIGHTS und unsere Kund*innen per E-Mail geliefert werden. Die Einbindung in ARGUSavenue setzt einen zusätzlichen Vertrag mit Copiepresse voraus:
https://www.copiepresse.be/
Bei mehr als drei Nutzer*innen ist ein direkter Lizenzvertrag mit Copiepresse erforderlich.

 

Luxemburg

Bei Lieferungen aus Luxemburg sind bis zu fünf Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Content-Lieferant*innen erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden.

 

USA

Bei Lieferungen aus den USA wird nur je ein*e Nutzer*in lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Content-Lieferant*innen erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Die Endkund*innen erklären sich durch Unterzeichnung unseres entsprechenden Angebotes damit einverstanden, dass jedweder Zugriff und jegliche Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte den Bedingungen der Lieferant*innen aus den USA unterliegen, die in den Nutzungsbedingungen (und in all ihren allfälligen Aktualisierungen) enthalten sind. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://burrelles.com/burrelles-standard
Aus dem Wall Street Journal (WSJ) werden nur sogenannte „Alerts“ geliefert. Die Beobachtung der New York Times ist aktuell nicht möglich.

 

Japan

Artikel aus Japan können aus rechtlichen Gründen nur postalisch geliefert werden.

Kurzzusammenfassung pro Land

Land Wie viele Nutzer*innen sind in unseren ARGUSflat-Preisen enthalten? Was tun bei einer höheren Anzahl an Nutzer*innen als in Spalte 2? Wann wird ein direkter Vertrag zwischen Endkund*innen und lokaler Lizenzagentur nötig? Ist der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland erlaubt?
Deutschland 3 4-10 Nutzer*innen können von ARGUS DATA INSIGHTS abgedeckt und fakturiert werden. Dies erfordert eine Willenserklärung.

Ab 11 Nutzer*innen: Ein Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur ist erforderlich.

Bei mehr als 10 Nutzer*innen Erlaubt
Österreich 10 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Nie Erlaubt
Vereinigtes Königreich (UK) Gemäss von Endkund*innen ausgefüllter o.g. Endnutzer-Vereinbarung der lokalen Lizenzagentur Gemäss von Endkund*innen ausgefüllter Endnutzer-Vereinbarung der lokalen Lizenzagentur Wenn die Artikel zurück nach UK verschickt werden und/oder die Kund*innen einen Sitz in UK haben. Nur mit einem Direktvertrag mit beiden lokalen Lizenzagenturen.
Republik Irland (ROI) Gemäss von Endkund*innen ausgefüllter o.g. Endnutzer-Vereinbarung der lokalen Lizenzagentur Gemäss von Endkund*innen ausgefüllter Endnutzer-Vereinbarung der lokalen Lizenzagentur Wenn Artikel zurück nach UK/ROI verschickt werden und/oder die Kund*innen einen Sitz in UK/ROI haben. Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Frankreich 1 Ab zwei Nutzer*innen ist ein Vertrag mit der lokalen Lizenzagentur erforderlich. Bei mehr als 1 Nutzer*in Erlaubt
Spanien 1 Ab zwei Nutzer*innen ist ein Vertrag mit der lokalen Lizenzagentur erforderlich. Bei mehr als 1 Nutzer*in Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Italien 10 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Nie Erlaubt
Niederlande 5 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Wenn die Artikel zurück in die NL geschickt werden und/oder die Kund*innen einen Sitz in den NL haben. Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Belgien 3 (nur E-Mail-Lieferung) Nur über einen Vertrag mit der lokaler Lizenzagentur. Bei mehr als 3 Nutzer*innen und/oder Lieferung in ARGUSavenue Erlaubt
Luxemburg 5 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Nie Erlaubt
USA 1 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Nie Erlaubt

Stand: Mai 2024